Allgemeine Reisebedingungen
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Reise- und Zahlungsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) i.S.v. § 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Wiebusch zum Gegenstand haben.
Die persönlichen Daten der Kunden werden an Dritte (Hotel, etc.) nur weitergegeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung im Rahmen des Reisevertrages notwendig ist.
1. Abschluss des Reisevertrages
(telefonisch, schriftlich, mündlich)
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde Wiebusch verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reiseund Zahlungsbedingungen von Wiebusch an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Wiebusch zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Wiebusch dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung
aushändigen.
2. Bezahlung
- Zur Absicherung der Kundengelder hat Wiebusch eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein
- wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.
- Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins (§ 651k Abs. 3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Prämien für Reiseversicherungen - soweit abgeschlossen - sind in voller Höhe mit der Anzahlung fällig.
- Der restliche Reisepreis ist mit Ausfertigung der Reiseunterlagen, die nach Wahl des Kunden durch das Reisebüro ausgehändigt oder zugesandt werden, spätestens aber vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.
- Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der Reisekunde zur sofortigen Bezahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins verpflichtet.
- Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so ist der Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen.
- In allen Fällen erfolgt die Bezahlung der Anzahlung und des (Rest)-Reisepreises durch Abbuchung vom Bankkonto des Kunden. Zur Weiterleitung an Wiebusch benötigt das Reisebüro den vollständigen Namen und die Bankverbindung des Kunden sowie dessen schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
- Bei Reisen mit Eintrittskarten, kombinierten Bus-/ Flug-/Schiffreisen gelten frühere Zahlungsfristen.
3. Leistungen, Leistungsänderungen
- Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Katalog sind bindend; Wiebusch behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung durch Wiebusch.
- Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Wiebusch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Wiebusch verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluß kann der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Wiebusch in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Wiebusch
geltend zu machen.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
- Rücktritt des Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Wiebusch. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Wiebusch wahlweise entweder eine konkret zu berechnende
oder pauschalierte Entschädigung verlangen. Wählt Wiebusch die konkrete Berechnung, so bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Wählt Wiebusch eine pauschalierte Entschädigung,
so wird diese für die verschiedenen Reisearten unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis - wie nachstehend wiedergegeben - festgesetzt:
Rücktrittskosten pro Person:
(1) Bus, Bahn, Flug und Pauschalaufenthalte (Selbstfahrer)
| bis 28. Tag vor Reiseantritt |
€ 80,- p.P. |
| ab 27. bis 21. Tag |
15 % |
| ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt |
30 % |
| ab 13. bis Abreisetag/Nichterscheinen |
50 % |
Bei Musicals oder Theaterreisen wird bei Umbuchung
oder Rücktritt von der Reise neben der Umbuchungsoder
Rücktrittsgebühr der volle Eintrittskartenpreis zuzüglich
Vorverkaufsgebühr zusätzlich berechnet.
(2) Schiffsreisen, Bus-/Schiffsreisen, Flussreisen
Sonderbedingung entgegen unserer Allg. Geschäftsbedingung: 40% Anzahlung bis 90 Tage vor Abreise.
Restzahlung 4 Wochen vor Abreise.
Stornokosten:
| bis 60. Tag vor Reiseantritt |
€ 80,- p.P. |
| bis 45. Tag vor Reiseantritt |
15 % |
| bis 30. Tag vor Reiseantritt |
30 % |
| bis 22. Tag vor Reiseantritt |
50 % |
| bis 15. Tag vor Reiseantritt |
70% |
| 14. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt |
80 % |
| am Abreisetag/Nichtanreise |
95 % |
Der Reisende kann in allen Fällen jederzeit den Nachweis
führen, dass Wiebusch kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden
ist.
- Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss
Änderungen und Umbuchungen vorgenommen,
ist Wiebusch berechtigt, eine Umbuchungsgebühr
von € 25,-/Person, bei Ferienwohnungen € 25,-/
Objekt, oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
zu berechnen. Eine Umbuchung ist bei Einhaltung
nachstehender Fristen möglich:
(1) Bus-, Bahn- und Flugreisen sowie Pauschalaufenthalte
bis zum 22. Tag,
(2) Schiffsreisen oder kombinierte Bus-/Schiffsreisen
bis zum 31. Tag,
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen
erfolgen, können - sofern ihre Durchführung möglich
ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
gemäß Ziff. 4.a) und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
- Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür kann Wiebusch eine
Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person oder die
tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Wiebusch
kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende Wiebusch gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Gewährleistung
- Abhilfe, Minderung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Wiebusch kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig,
dass Wiebusch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn Wiebusch
nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Wiebusch verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des
Reisekunden geboten ist.
Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) verlangen,
wenn trotz Mängelanzeige gemäß Ziff. 7. die geschuldete
Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
- Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisekunde unter den in Ziff.
5.a) genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den
Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
infolge eines Mangels aus wichtigem, für Wiebusch erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise
nicht zumutbar ist. Die Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet
der Reisende den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
- Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder
der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den Wiebusch nicht zu vertreten hat.
6. Haftung und Beschränkungen
- Die vertragliche Haftung von Wiebusch für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
(2) soweit Wiebusch für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Für alle gegen Wiebusch gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Wiebusch
bei Sachschäden bis € 4.100,-; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils
pro Reisenden und Reise.
- Wiebusch haftet nicht für Inhalt und Qualität von
Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten veranstaltet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theateraufführungen,
Ausstellungen, Konzerte, Musicals, Tagesausflüge, usw.). Dies gilt auch dann, wenn diese
Veranstaltungen von Wiebusch vermittelt oder/und
gleichzeitig mit der von Wiebusch vertraglich geschuldeten
Leistung gebucht werden.
- Ein Schadensersatzanspruch gegen Wiebusch ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
- Die Reiseleitung oder/und die Leistungsträger sind
nicht berechtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegenüber
Wiebusch anzuerkennen.
7. Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Wiebusch
oder der Reiseleitung/ Vertretung vor Ort zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der
Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz
nicht ein.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wiebusch wird Staatsangehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht
erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft.
Wiebusch haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende Wiebusch mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Wiebusch die Verzögerung zu vertreten hat.
Dem Reisenden wird empfohlen, sich über Infektionsund
Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- u. a. Gesundheitsrisiken einzuholen.
Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder Nichtinformation von Wiebusch bedingt sind.
9. Versicherungen, Reiseschutz
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend
eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise
abgeschlossen werden sollte. Darüber hinaus empfehlen
wir den Abschluss eines Versicherungspaketes.
Wiebusch hat hierzu mit der Europäischen Reiseversicherung
AG einen Rahmenvertrag mit günstigen Konditionen abgeschlossen. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde weitere Informationen sowie die notwendigen
Antragsformulare. Ergänzend wird auf die Anzeigen
in diesem Katalog sowie auf die in den Reisebüros
ausliegenden Informationen verwiesen.
Sofern ein Versicherungsfall eintreten sollte, ist die die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelwerdestraße
5, 81677 München bzw. Wiebusch umgehend zu benachrichtigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung,
Abtretung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter Wiebusch, Herforder
Straße 31-33, 32105 Bad Salzuflen, geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert war.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt nach dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend
gemacht und schweben zwischen dem Reisenden und
Wiebusch Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser
Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Schadenersatzansprüche wegen Tötung oder Körperverletzung
verjähren in 3 Jahren.
Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen Wiebusch an Dritte ist ausgeschlossen.
11. Mindestteilnehmerzahl bei Reisen
Wiebusch bzw. der Reiseveranstalter behalten sich vor, auf eine Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen. Der Reiseveranstalter
(Partner oder Fremdveranstalter) und/
oder Wiebusch behalten sich vor, die Reise bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die
Absage ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis
der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen,
spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Tagesfahrten
bis 3 Tage vorher.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Rechtswahl
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt
nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Rechtsbeziehungen zwischen Wiebusch und dem Kunden
richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Reiseveranstalter:
Wiebusch-Reisen GmbH
Herforder Straße 31-33
32105 Bad Salzuflen
Telefon 05222 / 53020
Telefax 05222/ 530220
Internet: www.wiebusch-reisen.de
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